Mit dem Wehrpflichtgesetz wurde eine Regel überarbeitet, die bereits existierte, aber nach Angaben des Verteidigungsministeriums "keine praktische Relevanz" gehabt haben soll. Die Genehmigungspflicht gilt nun auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls und betrifft alle Männer zwischen 17 und 45 Jahren. Diese müssen Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten vorab beim zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr genehmigen lassen.