@thomas @angry

Eigentlich wäre es ja die Aufgabe des Staates hier entschieden und mit aller Härte vorzugehen. Ich sehe hier ziemlich klar eine Straftat nach §202c – Ausspähen von Passwörtern. Und natürlich baumelt auch das Schwert der DSGVO über den Köpfen der Anwender, da mit großer Sicherheit kein Vertrag zur Auftragsverarbeitung vorliegt. Und selbt wenn kann bei E-Mail ein Absender nicht vor dem Empfang einer E-Mail darüber in Kenntnis gesetzt werden.