@timpritlove Vielleicht verstehe ich es auch falsch, aber mir kommt vor, dass das so in Berlin nicht vorgesehen ist, und es also gar nicht zu so einer Stichwahl kommt: Abschnitt IV, Artikel 56 der Verfassung von Berlin: "Der Regierende Bürgermeister wird mit der Mehrheit der Mitglieder des Abgeordnetenhauses gewählt."