@sudelsurium Je nach Schwere von Verstößen sind natürlich auch arbeitsrechtl. Konsequenzen möglich. Aber nur nach Meldung, nur mit Einbezug von Justiziariat. Gleiche Regeln wie bisher (Social-Media-Leitfaden für Beschäftigte). Regeln hat jede Instanz: Serverregeln, Nutzungsbedingg., Datenschutz. + Moderationsregeln inkl. 4👁️prinzip. Im Übrigen gibt es Verschwiegenheitspflichten bzgl. dienstl. Belange usw. Aber Erfahrungen d. Kolleg: innen anderswo zeigen: Gibt kaum Fälle. 3/3 @KIT_Karlsruhe