@CGdoppelpunkt @fragdenstaat Nein! Das darf man exakt so nicht verkürzen. Die Folterdefinition ist gerade so umfassend, um den spezifischen Unterschied zwischen einer "normalen" Gewaltanwendung, von der deutlich schärferen Form der Folter abzugrenzen. Solche Darstellungen bagatellisieren die Folter. Ich halte im Übrigen die Einschätzung für zumindest menschenrechtlich "gewagt".