Sachsen führt ein Bildungszeitgesetz ein!
Beschäftigte erhalten damit einen gesetzlichen Anspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung pro Jahr für berufliche, politische oder ehrenamtliche Weiterbildung.
Das Gesetz stärkt das lebenslange Lernen und unterstützt KMU durch Erstattungsoptionen.
Damit schließt Sachsen eine wichtige Lücke in der deutschen Bildungslandschaft und fördert die Qualifizierung angesichts des digitalen Wandels.