Seit November 2025 werden wegen Thomas Strobl frühere Vornamen Geschlechtseinträge automatisch an Polizeibehörden weitergegeben.

Durch den Beschluss werden queere Menschen unter Generalverdacht gestellt und im Rahmen einer Täter-Opfer-Umkehr als Extremisten dargestellt.

Würde es nach dem Willen des BMI gehen, wären Daten von Menschen, die ihren Geschlechtseintrag ändern, automatisch an bis zu zehn verschiedene Bundesbehörden gegangen.

Bei Strobl gilt Generalverdacht statt Unschuldsvermutung.