Ich bin kein Markenrechtsexperte, finde es aber nicht selbstverständlich, dass das Bundespresseamt einerseits die Bildmarke „Bundesadler mit Flaggenstab“ als Marke für ALLES (inkl. „Bade- und Duschzusätze“ … „Scharfe und stumpfe Hieb- und Stichwaffen“) beim DPMA hat eintragen lassen (https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020211076281/DE), andererseits aber § 8 MarkenG (https://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__8.html) Marken von der Eintragung ausschließt, die Staatswappen, Staatsflaggen etc. enthalten“. Kann mir das jemand erklären?