Wir haben gerade unseren Innenminister und unseren Polizeipräsidenten beim Verfassungsschutz angezeigt.
Bzw. das, was dem verfahrenstechnisch am nächsten kommt:
Eine Fachaufsichtsbeschwerde wegen fortgesetzter und ausgeweiteter Missachtung verfassungsrechtlicher Vorgaben.
Wem das alles zu juristisch ist, der Gedanke dahinter ist ganz einfach:
Auch in Baden-Württemberg gilt das deutsche Grundgesetz.