@StephanMatthiesen
Der bevorzugte Wunsch ist ganz klar, dass Strafverfolger nicht mehr verfolgen.

Die Zugangskontrollen sind in dem Kontext mehr ein juristisches Gedankenspiel, um überhaupt erstmal den Tatbestand der Erschleichung zu ermöglichen (= Überklettern etc.). Dieser ist ja vom Gesetzgeber eigentlich gewollt und insofern erstmal nicht Gegenstand der Diskussion. Dann wäre deutlich, wo es keine gibt, und wo daher auch den ÖPNV-Unternehmen klar sein muss, von einer Verfolgung abzusehen.