Wer eine sucht, findet praktisch keine zu der Miethöhe, die oder übernehmen. Ein Gericht stellt aktuell die Frage, ob das Land bei der Bestimmung dieser Mietobergrenzen überhaupt berücksichtigt hat, ob zu diesem Preis Wohnungen auf dem Markt verfügbar sind. (Spoiler: Hat es nicht!).

Zitat aus dem verlinkten Kommentar:

"Für gilt auch nach dieser Entscheidung: Wohnen sie „zu teuer“, gibt es aber keinen oder kaum Wohnraum innerhalb der örtlichen Obergrenzen, sollten sie ihre Suchbemühungen akribisch dokumentieren und dem vorlegen. Konnte trotz aller Bemühungen kein kostenangemessener Wohnraum gefunden werden, gelten nämlich die Kosten der tatsächlich bewohnten Wohnung als angemessen und werden vom Jobcenter übernommen.

BSG, Urteil vom 27.11.2025, B 4 AS 28/24 R"

https://sozialberatung-kiel.de/2026/02/14/genug-freie-wohnungen-zu-den-mietobergrenzen/