Bitte merken, falls der Fall bei euch auch auftritt:

In einem unserer Fälle wird ein prekär Arbeitender vom Arbeitgeber*in beschissen. Jetzt fordert ihn das auf, den Arbeitgeber*in zu ermahnen, die vertraglich festgelegten 20 Stunden auch tatsächlich auszuzahlen und u.U. die Arbeiteitgeber*in auch noch zu verklagen. Das JC würde ansonsten wegen "fehlender Mitwirkung" die Zahlungen komplett einstellen.

Unser Anwalt sagt, dass der Arbeiter dies wegen § 33 SGB II nicht geltend machen kann und das am Zug ist und sich selbst direkt an den Arbeitgeber*in wenden muss.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__33.html