@grootinside @Bundesregierung In dem Fall habe ich keine Rechtsgrundlage gefunden, die sowas erlauben könnte - bin aber auch kein Verteidigungs/Grenzschutzrechtsexperte.
Und selbst wenn wäre es nicht praktikabel umsetzbar: Man könnte als Bürger ja angeben nur unter 3 Monaten ins Ausland zu gehen und dann einfach länger bleiben...
In Kurzform also wahrscheinlich nein.
Smn
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@grootinside @Bundesregierung Nicht zwingend: Es gibt auch oft die Möglichkeit, dass die Behörde Personen durch Bescheid zur Einhaltung verpflichten kann (z.B. Verpflichtung zur Bauantragstellung Art. 78 Satz 3 BayBO) und dies dann durch Zwangsmittel erzwingt.
Im aktuellen Fall hat die Vorschrift aber noch zur Konsequenz, dass eine Befreiung von einer im Verteidigungsfall evtl. eintretenden Wehrpflich für im Ausland lebende Deutsche dann gem. 1 Abs. 3 Nr. 2 WehrpflG nicht in Frage kommt.
Im aktuellen Fall hat die Vorschrift aber noch zur Konsequenz, dass eine Befreiung von einer im Verteidigungsfall evtl. eintretenden Wehrpflich für im Ausland lebende Deutsche dann gem. 1 Abs. 3 Nr. 2 WehrpflG nicht in Frage kommt.
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@grootinside @Bundesregierung Auch dafür bräuchte es idR. eine gesonderte Befugnisnorm als formelles Gesetz, da Grundrechte eingeschränkt werden. Eine solche ergibt sich zumindest nicht aus dem WPflG.
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@OrntLaOkro @Bundesregierung Nur durch formelles Gesetz. Und dann ist grad egal, ob die Genehmigungspflicht schon besteht, oder dann erst in dem Zug eingeführt würde...
Also viel Panikmache
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@grootinside @Bundesregierung
"nulla poena sine lege"
Strafvorschriften existieren nicht und lassen sich auch durch Verwaltungsvorschriften nicht über die Hintertüre einführen.
"nulla poena sine lege"
Strafvorschriften existieren nicht und lassen sich auch durch Verwaltungsvorschriften nicht über die Hintertüre einführen.
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@OrntLaOkro @Bundesregierung Es gibt keine Strafvorschrift bei Nichtbeachtung, daran ändert auch keine Verwaltungsvorschrift was.
Keine Strafe ohne Gesetz.
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@Archivradio Das fiel damals unter die Kunstfreiheit, obwohl hochgradig beleidigend und heute werden Wohnungen wegen "Du Pimmel" oder "Pinoccio" durchsucht...
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