RE: https://social.schleswig-holstein.de/@gerichteSH/115977507741607619 Auflösungs-Update: Richtig war Nr. 2.: „C18“! Der Insasse beteuerte, „C18“ stehe für seinen an einem 01.08. verstorbenen Hund „C“. Doch die #JVA blieb skeptisch. Für sie war es das Kürzel der verbotenen rechtsextremen Gruppierung „Combat 18 Deutschland“. Und das in der Sache angerufene #Landgericht #Kiel glaubte ihm auch nicht. Warum? Der Insasse trägt rechtsextreme Tätowierungen (u.a. ein Hakenkreuz) und er wurde mehrfach wegen des Verwendens verfassungsfeindlicher Symbole verurteilt.